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Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine von uns nach §252 und §§611 ff BGB privat mit 20 EUR pro Behandlungseinheit in Rechnung gestellt werden können. Daher bitten wir Sie, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Bitte nicht lange warten…
Ihre Krankenkasse achtet auf die Termine: Eine
Heilmittelverordnung (Rezept), die Sie von Ihrem Arzt erhalten, hat nur eine
Gültigkeit von 14 Tagen. Nur einen Tag später und das Rezept verliert seine
Gültigkeit. 14 Tage sind schnell vorbei, deshalb am besten gleich anrufen und
einen Termin vereinbaren.
Notwendige Zuzahlungen
Die Rezeptgebühr beträgt für nicht von der Zuzahlung
befreite Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen 10,00 EUR. Auch eine
Eigenbeteiligung von 10 % des Rezeptwertes wird fällig.
Hinweis: Die Rezeptgebühr so wie die Eigenbeteiligung wird von uns zu 100 % an ihre Krankenkasse abgeführt!